Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
...garantieren Ihnen und Ihren Kunden die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Geschäftsführung. Darüber hinaus setze ich mich intensiv mit Ihren Geschäftsprozessen auseinander, analysiere Soll-Ist-Vergleiche und zeige Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken Ihrer Geschäftsfelder auf.
Die Identifizierung kritischer Bereiche bleibt also nicht außen vor.
Der geschäftsrisikoorientierte Prüfungs- und Beratungsansatz erfüllt umfassend die Anforderungen von KonTraG („Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“) und KapCoRiLiG („Gesetz zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsrechtlicher Bestimmungen“).
Prägend für die Arbeit der Kanzlei Schmidt bleibt natürlich weiterhin das persönliche Gespräch. Es sichert die für Ihr Unternehmern maßgeschneiderte Lösung und die hohe Qualität der Leistungen meiner Mitarbeiter und meiner Person:
Topics:
- Jahresabschlussprüfungen nach HGB § 316 HGB - hier die Folgen der unterlassenen Pflichtprüfung!
- Gründungsprüfung bei Kapitalgesellschaften
- Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfung
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung